Sie unterstützen eine lokale, nachhaltige und souveräne Landwirtschaft und beteiligen sich an der demokratischen Steuerung der Genossenschaft.
Mitgliedschaft
16 Berufe, eine Genossenschaft
Jeder Beruf der Wertschöpfungskette tritt Turbo Cereal über sein Beitrittskollegium bei: ein Geschäftsanteil (Kapital, fester Wert) und ein jährlicher Mitgliedsbeitrag. Der Geschäftsanteil eröffnet das Stimmrecht — ein Mitglied, eine Stimme — und ist keine Geldanlage.
Bürgerkollegium
Die Grundlage: Jedes Mitglied ist zunächst ein Bürger-Genosse.
Erzeugerkollegium
Das Herz der Genossenschaft: die landwirtschaftlichen Betriebe.
Als Landwirt liefern Sie Ihre Ernten an und erhalten Zugang zu allen Leistungen: Betriebssteuerung, Vermarktung, Gemeinschaft.
Berufskollegium
Juristische Personen der Wertschöpfungskette: Jeder Beruf entwickelt seine Absatzwege im Ökosystem.
Agronomische Beratung, Ingenieurleistungen und Anbaubegleitung im Dienst der Genossen.
Vertrieb von Saatgut, Düngemitteln, Pflanzenschutz und Maschinen. Listung bei den Genossen.
Transport, Energie, Logistik, Dienstleistungen. Einbindung in die operative Kette.
Lagerbetrieb, zugelassener Handel oder Silo. Strukturierung der Sammlung und Erstvermarktung.
Mühle, Grießmühle, Mälzerei, Stärkefabrik. Nachgelagerte Integration mit qualifizierten Flüssen.
Bäckerei, Konditorei, Handwerksbetrieb. Direkte Belieferung und Rückverfolgbarkeit des Rohstoffs.
Lebensmittelhandelskette. Absicherung der Versorgung und verantwortungsvolle Beschaffung.
Vermögensverwaltungskanzlei: Vertriebspartnerschaft und Begleitung der Genossen.
Begleitung bei Steuern, Reporting und Compliance der Genossen.
Prüfungsgesellschaft / Abschlussprüfer: gesetzliche Prüfung, vertragliche Prüfung, Due Diligence.
Partner-Bankinstitut, auf Grundlage einer bilateralen Vereinbarung.
Versicherungsgesellschaft: gemeinsame Entwicklung von Angeboten für die Genossen (Ernte, Mehrgefahren, Berufshaftpflicht).
Die Genossenschaft unterstützen
Möchten Sie die Genossenschaft als Investor, Bank oder Institution unterstützen? Die Modalitäten, Bedingungen und der regulatorische Rahmen werden im dafür vorgesehenen Bereich dargestellt.
Die Mitgliedschaft erfolgt durch die Zeichnung eines Geschäftsanteils der Genossenschaft. Der Geschäftsanteil ist keine Geldanlage; er ist bei Austritt zu seinem Nennwert rückzahlbar, vorbehaltlich der satzungsmäßigen Bedingungen. Die Einzelheiten zu jedem Kollegium finden Sie auf der Seite Mitgliedschaft.